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ALLGEMEINE ERKLÄRUNG ZUR BEKÄMPFUNG UND VERHINDERUNG DER ERZWUNGENEN ORGANENTNAHME

Präambel ALLE STAATEN haben sich verpflichtet, die Förderung der gegenseitigen Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu unterstützen sowie ihre Rechte und Grundfreiheiten zu fördern. Sie sind zu einem gemeinsamen Verständnis in Bezug auf diese Rechte und Freiheiten gekommen, was für die volle Verwirklichung dieses Versprechens von größter Bedeutung ist. Die Anerkennung der angeborenen Würde und gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen bilden die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt. DER Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) sieht vor, dass sich jeder Vertragsstaat verpflichtet, alle Menschen zu respektieren und sicherzustellen, dass jede einzelne Person in seinem Hoheitsgebiet, vorbehaltlich seiner Gerichtsbarkeit, ohne jegliche Unterscheidung, wie Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder andere Meinung, nationale oder soziale Herkunft, Eigentum, Geburt oder anderem Status gleichermaßen behandelt wird. Personen, die gegenüber anderen Personen oder gegenüber der Gemeinschaft, der sie angehören, Obliegenheiten haben, sind verpflichtet, sich um die Förderung und Einhaltung der dort anerkannten Rechte zu bemühen. BERÜCKSICHTIGT wurden das Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (1997; SEV Nr. 164) und das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin bezüglich der Transplantation von menschlichen Organen und Gewebe (2002; SEV Nr. 186). DIE FREIE, freiwillige und informierte Zustimmung ist die Voraussetzung für eine ethische Organspende. Internationale medizinische Organisationen erklären, dass Gefangene, die ihrer Freiheit beraubt sind, nicht in der Lage sind, eine freie Zustimmung zu geben und dass die Praxis der Entnahme von Organen von Gefangenen einen Verstoß gegen die ethischen Richtlinien in der Medizin darstellt. DER UN-Ausschuss gegen Folter und der UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und Strafe, haben ihre Besorgnis über die Vorwürfe der Organentnahme bei Gefangenen geäußert und die Regierung der Volksrepublik China aufgefordert, die Verantwortlichkeit und Transparenz ihres Organtransplantationssystems zu erhöhen und die Verantwortlichen für begangene Missbräuche zu bestrafen. DIE REGIERUNG der Volksrepublik China hat es versäumt, die Quellen von Organen angemessen offenzulegen, als Informationen von Manfred Nowak, dem ehemaligen Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und Strafe, angefordert wurden. ZIEL des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen ist es, zu verhindern, dass die Entnahme ohne die freie, informierte und ausdrückliche Zustimmung des lebenden oder verstorbenen Spenders durchgeführt wird. Auch muss die Entnahme nach innerstaatlichem Recht erlaubt sein, wie im Falle verstorbener Spender. Die Kriminalisierung bestimmter Handlungen sollen die Rechte der Opfer schützen und die nationale und internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Organhandels sollen erleichtert werden. IM JAHR 2019 ist das China Tribunal, ein internationales, unabhängiges Gericht, mit Sitz in London und unter dem Vorsitz von Sir Geoffrey Nice QC, der am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien tätig war und die Anklage gegen Slobodan Milosevic geleitet hat, zu dem Schluss gekommen, dass die Tötung von Gefangenen in China für Organtransplantationen fortgesetzt wird und die Hauptopfer inhaftierte Anhänger der spirituellen Praktik Falun Gong sind. Zudem ist die Begehung von Menschenrechtsverbrechen gegenüber den Anhängern von Falun Gong sowie den Uiguren über jeden vernünftigen Zweifel hinaus bewiesen. IN DER ANERKENNUNG all dessen sollte zur wirksamen Bekämpfung und Verhütung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Zwangsentnahme von Organen eine enge internationale Zusammenarbeit gefördert werden. Artikel Artikel 1 (1) Die Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen ausgestattet und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. (2) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit derPerson. Artikel 2 (1) Jeder Mensch hat Anspruch auf alle Rechte und Freiheiten, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dargelegt sind, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Status. (2) Es darf kein Unterschied aufgrund des politischen, rechtlichen oder internationalen Status des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, unabhängig davon, ob es unabhängig, treuhänderisch, nicht selbstverwaltet oder unter einer anderen Einschränkung der Souveränität steht, gemacht werden. Artikel 3 (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat auszuüben, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen zu lehren, zu praktizieren und zu befolgen. (2) Die Tötung von gefährdeten Gefangenen zum Zweck der Entnahme und des Verkaufs ihrer Organe für Transplantationen ist eine ungeheuerliche und unerträgliche Verletzung des Grundrechts auf Leben. Artikel 4 Alle Regierungen sollen die erzwungene Organentnahme bekämpfen und verhindern, indem sie die Kriminalisierung bestimmter Handlungen und, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, die strafrechtliche Verfolgung der erzwungenen Organentnahme vorsehen. Artikel 5 (1) Alle Regierungen sollen die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen treffen, um die Entnahme menschlicher Organe bei lebenden oder verstorbenen Spendern als Straftat nach ihrem innerstaatlichen Recht festzulegen, wenn die Entnahme vorsätzlich und ohne die freie, informierte und ausdrückliche Zustimmung des lebenden oder verstorbenen Spenders durchgeführt wurde; oder, wenn im Falle eines verstorbenen Spenders die Entnahme nicht nach seinem innerstaatlichen Recht genehmigt wurde. (2) Jeder Organtransplantationsspender soll der Spende schriftlich zustimmen. Diese Einverständniserklärungen sollen zur Einsichtnahme durch internationale Menschenrechtsvertreter zur Verfügung stehen. Artikel 6 Alle Regierungen sollen die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ihres innerstaatlichen Rechts treffen, um eine wirksame strafrechtliche Ermittlung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten zur Bekämpfung und Verhinderung der erzwungenen Organentnahme in Übereinstimmung mit den einschlägigen anwendbaren internationalen Übereinkünften durchzuführen. Artikel 7 Alle Regierungen sollen, in Übereinstimmung mit den einschlägigen geltenden internationalen Übereinkünften und regionalen Instrumenten und Vereinbarungen, die auf der Grundlage einheitlicher oder gegenseitiger Rechtsvorschriften und ihres innerstaatlichen Rechts basieren, zusammenarbeiten. Der Zweck ist, Ermittlungen oder Verfahren betreffend Straftaten wie erzwungene Organentnahme im Einklang mit internationalen Konventionen so weit wie möglich zu bekämpfen und zu verhindern. Artikel 8 Alle Regierungen sollen den Parteistaat China auffordern, die Unterdrückung, Inhaftierung und Misshandlung von Falun Gong-Praktizierenden und anderen Gefangenen aus Gewissensgründen zu beenden; die erzwungene Organentnahme an allen Gefangenen einzustellen; alle Inhaftierungseinrichtungen und Lager für eine freie und unabhängige internationale Untersuchung des Verbrechens der Zwangsorganentnahme zugänglich zu machen. Artikel 9 Alle Regierungen sollen (1) Mediziner auffordern, ihren Patienten aktiv davon abzuraten, für eine Transplantation nach China zu gehen; (2) medizinische Fachkräfte auffordern, keine Ausbildung in der Transplantationschirurgie zu geben oder die gleiche Ausbildung in ihren Ländern für chinesische Ärzte odermedizinisches Personal anzubieten; (3) medizinische Fachzeitschriften auffordern, Veröffentlichungen über die „chinesische Erfahrung" in der Transplantationsmedizin abzulehnen; (4) keine Visa für chinesische Mediziner ausstellen, die eine Ausbildung in Organ- oder Körpergewebetransplantation im Ausland suchen; (5) medizinisches Fachpersonal auffordern, nicht an internationalen Seminaren, Symposien oder Konferenzen von chinesischen Ärzten auf dem Gebiet der Transplantation und Transplantationschirurgie teilzunehmen. Artikel 10 Alle Regierungen sollen die Einreise für alle Personen verweigern, von denen bekannt ist, dass sie direkt oder indirekt an der erzwungenen Organentnahme beteiligt sind. Artikel 11 Jedes Land oder jede Jurisdiktion soll Patienten einen gleichberechtigten Zugang zu Transplantationsdiensten bieten. Informationen über illegal beschaffte menschliche Organe sollen in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Behörden weitergegeben werden, Fachkräfte des Gesundheitswesens und zuständige Beamte sollen informiert und ihre Ausbildung verstärkt werden. Artikel 12 Jedes Land oder jede Gerichtsbarkeit sollte Sensibilisierungskampagnen über die Rechtswidrigkeit der erzwungenen Organentnahme durchführen. Artikel 13 Die Durchführung der Bestimmungen dieser Erklärung ist ohne Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, des Alters, der Religion, der politischen oder einer anderen Meinung, nationaler oder sozialer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit Vermögen, Geburt, sexueller Orientierung, Gesundheitszustand, Behinderung oder sonstigem Status sicherzustellen. September 26th, 2021