„Das Tribunal ist sich sicher, dass es keinen begründeten Zweifel daran gibt, dass tatsächlich Angriffe auf Falun Gong-Praktizierende und Uiguren in der Volksrepublik China verübt wurden, und zwar in Kenntnis der Angriffe durch staatliche Akteure der Regierung der Volksrepublik China. Diese Angriffe sind in der Tat staatlich gefördert oder sanktioniert und erfolgen im Rahmen oder zur Förderung einer staatlichen Politik, solche Angriffe zu begehen..."

Schlussfolgerung zur Strafbarkeit, Unabhängiges Tribunal zur erzwungenen Organentnahme bei Gewissensgefangenen in China, 2019